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Wenn Flüsse, Seen und Tiere auf einmal klagen können

Aus DEUTSCHLANDFUNK

October 10, 2024

Würde Natur in Deutschland als Rechtssubjekt anerkannt werden, könnte sie in Zukunft vor Gericht klagen. Wäre so ein Recht sinnvoll? Ein Gerichtsurteil in Thüringen erkannte nun erstmals die Rechte der Natur an. Ein Überblick über die Debatte.

In Ecuador hat die Natur bereits Verfassungsrechte. Das führte 2021 erstmalig dazu, dass dort Pläne zum Kupfer- und Goldabbau gestoppt wurden. Das Land führt damit eine weltweite Bewegung an, die das Existenzrecht der Natur verteidigen will.

Welche Rechte hat die Natur bisher in Deutschland?

1994 wurde die Staatszielbestimmung „Umweltschutz“ in das Grundgesetz aufgenommen und 2002 um den Tierschutz ergänzt. So heißt es in Artikel 20a Grundgesetz: „Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.“ Somit versteht die Verfassungsordnung die Natur als ein Objekt, das bewahrt werden muss.

Diese Auffassung spiegelt auch die aufsehenerregende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom Frühjahr 2021 wider. Beim sogenannten Klimabeschluss hatten die Karlsruher Richter festgestellt, dass die Bundesrepublik nicht genug getan hat, um die selbstgesteckten Ziele beim Klimaschutz zu erreichen. Das Gericht sah dabei Menschen in ihren Rechten verletzt. Die Freiheit künftiger Generationen sei gefährdet, wenn der Klimaschutz nicht ernster genommen werde. 

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